Mir ist bekannt, dass mein Kind in Mehrpersonenzelten (geschlechtergetrennt) auf einer Wiese übernachtet. Zudem sind keine fest installierten sanitären Einrichtungen vorhanden.
Für die Dauer des Zeltlagers hat mein Kind den Anweisungen der Leiter*innen Folge zu leisten. Andernfalls kann keine Haftung für eventuell auftretende Schäden übernommen werden.
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass mein Kind bei groben Verstößen gegen die Anordnung der Leiter*innen nach Hause geschickt werden kann bzw. von den Eltern abgeholt werden muss.
Mir ist bewusst, dass Teilnahmegebühren nach Anmeldeschluss nicht erstattet werden können, wenn mein Kind das Zeltlager nicht antritt oder abbricht.
Mir ist bekannt, dass die Kinder während des Zeltlagers auch Freizeit haben, in der sie selbstständig auf dem Zeltplatz unterwegs sein dürfen und sich nicht in direkter Begleitung eines*einer Leiter*in befinden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Zeltlagerleitung für abhanden gekommene Gegenstände nicht haftet. Ebenfalls haftet die Leitung nicht für die Folgen von selbstständigen Unternehmungen der Kinder, die nicht von Leiter*innen autorisiert bzw. angesetzt wurden.
Mir ist hiermit bekannt, dass eine von Seiten des KjG Diözesanverbandes Augsburg bestehende Haftpflichtversicherung nur dann in Kraft tritt, wenn die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers sich für nicht zuständig erklärt.
Ich erlaube, dass mein Kind, wenn nötig, in den Privat-PKWs der Leiter*innen zum Arzt gefahren werden darf.
Ich habe die Informationen für die Eltern gelesen.
Ich sorge dafür, dass mein Kind keines der Dinge, die unter dem Punkt „Das bleibt unbedingt daheim“ aufgeführt sind, mitnimmt. Sollte mein Kind dennoch eines dieser Dinge dabei haben, sind die Leiter*innen befugt, meinem Kind diesen Gegenstand für die Dauer des Zeltlagers abzunehmen.
Ich sorge dafür, dass mein Kind die nötigen Dinge (vor allem die Krankenkassenkarte) dabei hat.
Ich melde ansteckende Erkrankungen, die mein Kind in der letzten Woche vor dem Zeltlager hatte, spätestens bis zum Vorabend der Abfahrt (Freitag, 08. August 2025, 20:00 Uhr) der Zeltlagerleitung.